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Kieferorthopädie für Kinder in Mettmann

Eine erste kieferorthopädische Kontrolle sollte bereits mit dem 3. – 5. Lebensjahr erfolgen, da sich schon in diesem Alter große Abweichungen von der Norm erkennen lassen und im Rahmen einer Frühbehandlung (Behandlungsdauer ca. 1 Jahr) leicht beheben lassen, damit die natürliche Gebissentwicklung weiter ungestört ablaufen kann. Zum Beispiel sollten Kreuzbisse, umgekehrte frontale Überbisse und sehr große Frontzahnstufen zur Entwicklungssteuerung frühzeitig, also deutlich vor dem 8. Lebensjahr behandelt werden. Ihr Zahnarzt wird Sie darauf hinweisen, gerne können Sie uns aber auch ohne Überweisung aufsuchen.